Corona
07.11.21
07.11.2021
Ab Montag Verschärfungen im Trainingsbetrieb
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Ab Montag den 08.11.2021 gelten neue Verschärfungen die den Trainingsbetrieb beeinflussen.

Breitensport (Betreten von Sporthallen)
2G-Regel
Kinder bis 12 keine Nachweispflicht
Kinder im schulpflichtigen Alter (12-15) gilt der Ninja-Pass als Nachweis
D.h. das alle bis 15 Jahre mit Nachweis von 3G (Ninja Pass) am Training teilnehmen können.
Alle anderen müssen den 2G-Nachweis erbringen.

Übergangsfrist:
Für diejenigen die sich nun die erste Impfung geben lassen, gibt es eine vierwöchige Übergangsfrist. Mit einem gültigen PCR-Test und dem Nachweis der Erstimpfung, kann in dieser Zeit ebenfalls am Training teilgenommen werden.

Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir diese rechtzeitig mitteilen.

Der Vorstand.